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HYPNOseda - hypnotische Patienten-Vorbereitung auf medizinische Anwendungen
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Auch ohne Heilberechtigung auf der sicheren Seite

Alles, was Recht ist

Auch wenn Sie über keine Heilberechtigung verfügen sollten, haben Sie mit HYPNOseda die Möglichkeit, ganz legal auch mit Patienten zu arbeiten, denn es sind nicht Ihre Patienten, sondern die des Arztes. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, eine ewaige Angststörung oder Phobie zu heilen (denn dafür bräuchten Sie laut Heilpraktikergesetz die besagte Heilberechtigung), sondern Sie helfen lediglich dabei, dass jemand trotz dieser andauernden Beeinträchtigung eine ganz bestimmte anstehende Maßnahme dennoch entspannt wahrnehmen kann.

Dieser wichtige rechtliche Unterschied gilt z.B. auch für die meisten Hypnose-Zahnärzte in Deutschland.

   Es gibt mittlerweile hunderte Zahnarztpraxen, die für Angspatienten eine Behandlung mit Unterstützung der Hypnose anbieten. Manchmal haben sich die Ärzte selbst einer Fortbildung unterzogen, manchmal aber auch "nur" das assistierende Personal. Dieser Personenkreis hat meist keine psychotherapeutische Fachausbildung und damit also auch keine rechtliche Befähigung, um eine Angst oder Phobie therapeutisch zu behandeln oder gar zu "heilen". Dennoch darf hier die Hypnose genutzt werden, um ohne irgend eine Heilungsabsicht eine konkrete ärztliche Maßnahme entspannt (für Arzt und Patient) in diesem Einzelfall durchführen zu können.

Wichtig:
Wenn Sie also selbst über keine Heilberechtigung verfügen, weisen Sie bitte in Ihrer Außendarstellung unbedingt eindeutig und unmissverständlich darauf hin, dass Sie eben keine Therapie anbieten, sondern lediglich "behandlungsvorbereitend" wirken! Dies schützt Ihre Klienten/Innen vor falschen Erwartungen und ist entscheidend für Ihr legales Tun!